Welche Verbesserungen bringt die
Pflegereform 2008?
Am 1. Juli 2008 wird, nachdem auch der
Bundesrat Ende April zugestimmt hat, das PFLEGE-WEITERENTWICKLUNGSGESETZ
in Kraft treten.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes ist
eine strukturelle Weiterentwicklung des bisherigen SGB XI
(Pflegeversicherung), das dem Grundsatz "ambulant vor
stationär" stärker als bisher Rechnung tragen soll.
Doch was bedeuten nun diese Veränderungen für die Betroffenen und deren
Angehörige?
Leicht angehoben und stufenweise dynamisiert werden sollen ab 01.07.2008
die ambulanten Pflegegelder (bei Pflege durch eine Privatperson) sowie die
Pflegesachleistungen (Pflege durch Pflegedienst) in allen drei
Pflegestufen sowie der Satz für die Verhinderungspflege. Neu eingeführt
werden soll ein Anspruch auf Pflegeberatung (Fallmanagement), weiterhin
die Schaffung und der Ausbau von wohnortnahen Pflegestützpunkten sowie
der zusätzliche finanzielle Anspruch für den Besuch einer
Tagespflegeeinrichtung - eine wesentliche Entlastung für Angehörige.
Pflegebedürftige Menschen, die zuhause leben, können ein- oder mehrmals
pro Woche in einer Tagespflegeeinrichtung betreut werden, wenn es zur
Stärkung der häuslichen Pflege und zur Vermeidung von Heimaufenthalten
beiträgt.
Erheblich profitieren aber vor allem an
Demenz erkrankte Menschen. Sie sollen - auch ohne Pflegestufe - 100 bzw.
200 € monatlich erhalten je nach Einstufung durch den MDK (Medizinischer
Dienst der Krankenkassen) für die Inanspruchnahme zusätzlicher
Betreuungsangebote in der Tagespflege, der Sozialstation oder durch
spezielle ehrenamtliche Besuchsdienste.
Beratung bietet u.a. die
"Beratung Rund um die Pflege" des Nachbarschaftsheims
Schöneberg e.V.,
Holsteinische Straße 30, 12161 Berlin,
Tel. 859951-21 bzw. 859951-22 oder auch die Tagespflege Friedenau unter
8550280.
www.nachbareschaftsheim-schoeneberg.de
Annette Friedrich
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Juli 2008 Stadtteilzeitung
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