Zusatzjobs mit MAE - Frust oder Lust
Im Schöneberger "Kick" werden
seit Jahren für Menschen, die aus unterschiedliche Gründen erwerbslos sind,
Beschäftigungs- Qualifizierungs- und Beratungsangebote durchgeführt. Dazu gehörten
bisher sogenannte FKZ-Maßnahmen (FKZ=Festkostenzuschuss), in deren Rahmen
Sozialhilfeempfänger im gemeinnützigen, sozialen Bereich arbeiten und sich qualifizieren
konnten. Nach den Erfahrungen der Leiterin des "Kick", einer Einrichtung des
Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V., Frau Konermann, waren und sind viele Teilnehmer
interessiert an diesen Tätigkeiten und engagierte Mitarbeiter. Sie fühlen sich nicht
mehr ausgegrenzt, erhalten wieder Anerkennung und darüber hinaus Hilfe bei Problemen, die
eine Arbeitsaufnahme bisher beeinträchtigten oder verhinderten. Vorher ungenutzte
Angebote zur Hilfe und Selbsthilfe werden kennengelernt und angenommen.
Besonders erfreulich war die Vermittlung einiger Mitarbeiter/innen in
sozialversicherungspflichtige Jobs. Eine Frau konnte eine frei werdende Stelle neu
besetzen nach der Betreuung von demenziell erkrankte Menschen in einer Wohngemeinschaft
und Qualifizierung in einem "200-Stunden Basis-Pflegekurs". Eine andere bewarb
sich während ihrer Tätigkeit im Nachbarschaftsheim Schöneberg im neu eröffneten Hospiz
und erhielt einen festen Arbeitsplatz. Das vorherige Kennenlernen durch die FKZ-Maßnahme
war vorteilhaft.
In den neu angebotenen gemeinnützigen Tätigkeiten, durch Medien als
"Ein-Euro-Job" bekannt, amtlich eine "MAE-Maßnahme", sieht die
Leitern des "Kick" Parallelen zu den bisherigen FKZ-Maßnahmen. MAE steht für
die Mehraufwandsentschädigung von 1 bis 1.50 Euro pro Stunde geleisteter Arbeit,
zusätzlich zur monatlichen Unterstützung durch Arbeitslosengeld II. Davon sind durch die
Tätigkeit anfallende Kosten wie Fahrgeld zu zahlen.
In Schöneberg/Tempelhof wird von ca. 24.000 Erwerbsfähigen ausgegangen, die Anfang 2005
keine bezahlte Arbeit haben. Der Stadtrat für Soziales, Herr Bernd Krömer, rechnet
immerhin 2005 mit 51 Millionen Euro für arbeitsfördernde Maßnahmen, eingespart durch
die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Es wird angestrebt, von den
Arbeitslosengeld II-Empfängern etwa 52 Prozent der Jugendlichen und 23 Prozent der
Erwachsenen zu "aktivieren" - vor allem in Tätigkeiten mit MAE.
Für MAE-Maßnahmen haben sich die Verantwortlichen auf verbindliche Kriterien
verständigt - natürlich in Amtsdeutsch:
Gemeinnützigkeit - die Arbeiten dürfen nicht privaten,
erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen, also nicht in Konkurrenz zu anderen Angeboten auf
dem Waren- und Dienstleistungsmarkt stehen.
Zusätzlichkeit - Arbeiten, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder
nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden.
Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit - Eignung zum Erhalt der
Beschäftigungsfähigkeit oder Hinführung an die Integration in Arbeit.
Gesamtgesellschaftliches Interesse - beispielsweise Verbesserung der
Infrastruktur.
Neutralität - keine Wettbewerbsverzerrung am Markt. Keine Gefährdung
bestehender Arbeitsverhältnisse.
Für diese Zusatzjobs gibt es viele Ideen, Angebote und Nachfragen. Streng genommen bieten
sich Tätigkeiten an, die bisher nur ehrenamtlich geleistet wurden. Kundige betonen, daß
es gerade im sozialen Bereich notwendig ist, Tätigkeiten freiwillig zu übernehmen.
Natürlich hängt der Erfolg jeder Tätigkeit auch von der Motivation und den
persönlichen Fähigkeiten ab.
Zusatzjobs sind befristet und keine Perspektive für Arbeitslose. Sie können Perspektiven
eröffnen, im persönlichen und allgemeinen Interesse. In den nächsten Ausgaben wird es
weitere Beiträge zum Thema Zusatzjobs mit MAE geben. Es geht um Sinn oder Unsinn, Gewinn
oder Verschwendung, um Lebensqualität für viele Menschen, hier, jetzt und in Zukunft.
Annetta Mansfeld
März 2005 Stadtteilzeitung
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