Gesucht: Schöffe /
Schöffin am Strafgericht
Am 1. Januar 2005 beginnt eine neue
Amtszeit für die Schöffen und Jugendschöffen an den Amts- und
Landgerichten in ganz Deutschland. Auch das für alle Strafsachen in
Berlin zuständige Amts- und Landgericht Tiergarten braucht wieder
geeignete Bürgerinnen und Bürger, die für vier Jahre gleichberechtigt
neben den Berufsrichtern Recht sprechen wollen. Bereits jetzt beginnen die
Bezirksverwaltungen Kandidaten für die Vorschlagslisten zu suchen, die
von den Bezirksverordnetenversammlungen gewählt werden. Aus diesen Listen
wählt dann wiederum der Schöffenwahlausschuss die künftigen Haupt- und
Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2005 bis 2008.
Was macht ein Schöffe?
Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter an einem Strafgericht. Er
urteilt gemeinsam mit Berufsrichtern über die Schuld oder Unschuld von
Angeklagten und legt ein entsprechendes Strafmaß fest. Bis auf wenige
Ausnahmen ist er in der Hauptverhandlung den Berufsrichtern
gleichgestellt. Er darf Zeugen, Sachverständige und Angeklagte befragen.
Er entscheidet mit, ob die Öffentlichkeit bei einer Verhandlung
ausgeschlossen wird oder ein Haftbefehl ergeht. Dabei ist er unabhängig,
an keinerlei Weisungen der Berufsrichter gebunden und hat sich in der
Urteilsfindung diesen nicht unterzuordnen.
Jugendschöffen nehmen diese Aufgabe an den Jugendgerichten wahr. Sie sind
vorrangig für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende
zuständig.
Welche formalen Voraussetzungen sind
notwendig, um Schöffe zu werden?
Schöffe kann jeder zwischen 25 und 70 werden, der die deutsche
Staatsbürgerschaft besitzt, seit mindestens einem Jahr in seiner Gemeinde
wohnt, nicht vorbestraft ist und dem die Bekleidung öffentlicher Ämter
durch Richterspruch nicht aberkannt wurde. Jugendschöffen sollten zudem
über Erfahrungen aus der Jugendarbeit verfügen.
Gibt es einen idealen Schöffen?
Sicher nicht, denn "Schöffe werden ist nicht schwer, Schöffe sein
dagegen sehr". Als Nichtjurist hat er die vorrangige Aufgabe, seine
Lebenserfahrung, Wertvorstellungen und damit einhergehendes
Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einzubringen, um mehr Lebens-
und Gesellschaftsnähe zu schaffen. Ein Urteil "im Namen des
Volkes" erhält damit seine Legitimation. Wer Schöffe werden will,
muss keinerlei juristische Kenntnisse mitbringen. Benötigt werden
hingegen gesunder Menschenverstand, Einfühlungsvermögen,
Verantwortungsbewusstsein sowie Unvoreingenommenheit.
Was muss man tun, um Schöffe /
Jugendschöffe zu werden?
Interessierte Bürger melden ihre Bewerbung für das Schöffenamt in ihrem
Bezirksamt an. Bewerber für das Jugendschöffenamt wenden sich direkt an
das Jugendamt. Auch gesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften,
Vereine und Gruppen können geeignete Kandidaten vorschlagen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt dann die Vorschlagsliste, die an
das Amtsgericht weitergeleitet wird. Die Vorschlagsliste für
Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Wer
tatsächlich Schöffe bzw. Jugendschöffe wird, entscheidet der
Schöffenwahlausschuss. Er wählt aus den eingegangenen Vorschlagslisten
der Stadtbezirke die notwendige Anzahl an Schöffen und Jugendschöffen
für das Amts- und Landgericht. Dabei wird nach Möglichkeit auf eine
proportional gleichmäßige Verteilung über alle Alters- und
Berufsgruppen geachtet sowie auf die gleiche Anzahl von Frauen und
Männern. Unterteilt wird bei der Wahl auch gleichzeitig in Haupt- und
Hilfsschöffe. Die neuen Hauptschöffen erhalten mit der Benachrichtigung
ihrer Berufung gleichzeitig die Zuordnung zu einer Kammer für das erste
Amtsjahr und die damit verbundenen (voraussichtlichen) Sitzungstermine.
Hilfsschöffen erhalten lediglich ihre Wahlmitteilung. Sie sind nicht
konkreten Kammern und Sitzungstagen zugeordnet, weil sie bei Ausfall eines
Hauptschöffen sofort ersatzweise zu diesem Verfahren herangezogen werden.
Maximal sollte ein Schöffe zwölfmal im Jahr zu Terminen geladen werden.
Wo erhalten Sie mehr Informationen über das Schöffenamt?
VHS Tempelhof-Schöneberg: 22. 11. 2003, 20. 3. 2004, jeweils 10.00 -
12.30 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr; Tel: 7560 3516; VHS Mitte: 12. 11. 2003,
18.00 - 20.30 Uhr, Tel.: 200 927 442; VHS Friedrichshain-Kreuzberg: 25.
11. 2003: 15.00 - 17.00 Uhr, Tel.: 232 446 06.
Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, Landesverband Brandenburg
und Berlin: Bettina Cain, Tel. (030) 82 70 1156 (abends), email:
BettinaCain@freenet.de, Internet: www.schoeffen-bb.de
Bettina Cain
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